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27.04.2024 | WICHTIG
 

Rückblick auf die Frühjahrsdelegiertentagung des Sächsischen Hebammenverbandes

Rückblick auf die Frühjahrsdelegiertentagung des Sächsischen Hebammenverbandes

Am 13. April hatten wir die Freude, unsere Delegierten in Schkeuditz zur Frühjahrsdelegiertentagung begrüßen zu dürfen. Hier konzentrierten wir uns auf wichtige Themenschwerpunkte:

Austausch und Vernetzung unter den Kreisverbänden

Ein zentraler Aspekt war der Austausch und die Vernetzung unter den Kreisverbänden, um die Zusammenarbeit und den Informationsfluss innerhalb des Verbandes zu stärken. Dieser Austausch war sehr wertvoll, um die Arbeit der einzelnen Kreisverbände besser zu koordinieren und voneinander zu lernen.

Haushalt des Sächsischen Hebammenverbandes

Ein weiteres wichtiges Thema war der Haushalt des Sächsischen Hebammenverbandes. Die finanzielle Planung und Verwendung von Ressourcen ist entscheidend für die effektive Arbeit des Verbandes. Die Diskussion über den Haushalt ermöglichte es, transparente Entscheidungen zu treffen und die finanzielle Gesundheit des Verbandes zu gewährleisten.

Neue Homepage und Instagramauftritt des Sächsischen Hebammenverbandes

Anfang des Jahres ging nicht nur unsere neue Homepage an den Start, sondern der Sächsische Hebammenverband (SHV) präsentierte auch seinen neuen Instagramauftritt. Beide Onlinekanäle wurden den Landesdelegierten auf der Frühjahrsdelegiertentagung am 13. April vorgestellt.

Die neue Homepage des SHV ist sehr benutzerfreundlich aufgebaut worden, um alle relevanten Inhalte gut zugänglich zu machen. Die Delegierten zeigten sich sehr zufrieden mit dem modernen und übersichtlichen Onlineauftritt des Verbandes.

Zusätzlich zur Website ist der SHV nun auch auf Instagram  (@shv_hebammen) vertreten. Über diesen Kanal können wir unsere Follower noch direkter und interaktiver über unsere Arbeit, Veranstaltungen und Themen rund um die Hebammenversorgung in Sachsen informieren. Die Delegierten begrüßten den Schritt in die sozialen Medien als wichtigen Schritt, um die Sichtbarkeit und Vernetzung des Verbandes weiter zu stärken.

Insgesamt sind die neue Homepage und der Instagramauftritt wichtige Bausteine, um die Kommunikation und den Austausch mit unseren Mitgliedern, Partnern und der Öffentlichkeit zu verbessern. Der Sächsische Hebammenverband ist damit noch besser aufgestellt, um seine Ziele und Anliegen wirkungsvoll zu vertreten.

Vorstellung der Hebammenkoordinierungsstelle (HeKoSa) Sachsen

Zusätzlich wurde die Arbeit der neu organisierten Hebammenkoordinierungsstelle (HeKoSa) Sachsen vorgestellt. Diese Stelle spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der geburtshilflichen Versorgung in Sachsen.

Rückblickend war die Frühjahrsdelegiertentagung des Sächsischen Hebammenverbandes eine informative und interaktive Veranstaltung, die den Austausch, die Weiterentwicklung des Verbandes und die Stärkung der geburtshilflichen Versorgung in Sachsen voranbringen konnte.


20.03.2024 | WICHTIG
 

Ihr könnt Euch anmelden! - Gemeinsamer Fachtag der LAndesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen

Wir freuen uns, den gemeinsamen Fachtag der Hebammenverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen anzukündigen, der am 2.und 3.Dezember in Dresden stattfinden wird. 

Das Programm des Fachtags umfasst eine Vielzahl von Vorträgen und Workshops zu Themen, die den Betreuungsbogen der Hebammen tangieren. Von Schwangerenvorsorge über Geburtsbegleitung bis hin zur Wochenbettbetreuung werden relevante Aspekte der Hebammentätigkeit behandelt. Experten aus verschiedenen Bereichen werden ihr Wissen teilen und praxisnahe Einblicke bieten.

Wir laden alle Hebammen herzlich ein, an diesem inspirierenden Tag teilzunehmen, um ihr Fachwissen zu aktualisieren, sich mit Kolleginnen auszutauschen und gemeinsam die Qualität der Hebammenarbeit zu fördern. Seien Sie dabei beim gemeinsamen Fachtag der Hebammenverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Dresden!
Anmeldungen sind ab sofort über https://www.hebammenlandesverband-thueringen.de/fortbildung/ möglich.

 

Downloads

Download Flyer

09.03.2024 | WICHTIG
 

Veränderte Erreichbarkeit der Mitgliederbetreuung des DHV

Im März und April wird die Mitgliederbetreuung des DHV keine Sprechstunde anbieten, aufgrund organisatorischer Gründe. Die Telefonsprechstunde dient hauptsächlich zur Klärung von Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur nachträglichen Beantragung von Unterlagen für die Steuererklärung.

Bitte verwenden Sie nur die unten aufgeführten Formulare und reichen Sie diese ausschließlich per E-Mail ein. Anträge ohne Bezug zu Versicherung oder Vertragspartnerliste können nicht formlos gestellt werden.

 

Hier finden Sie Alle Formulare:

https://hebammenverband.de/mitgliederbereich/dhv-service#versicherung

https://hebammenverband.de/formulare#vertragspartnerliste

 

und hier alle Infos, was benötigt wird (inkl. Checkliste)

https://hebammenverband.de/hinweise-zu-unseren-services-rund-um-mitgliedschaft-versicherungen-und-vertragspartnerliste

https://hebammenverband.de/wp-content/uploads/2023/09/2023_DHV-Checkliste-freiberufliche-Hebammenarbeit.pdf


27.12.2023 | WICHTIG
 

Jour fixe angestellte Hebammen

Aktuelle Fortbildungen des DHV

https://hebammenverband.de/hebamme-werden-und-sein/wie-bilde-ich-mich-fort


17.11.2023 | WICHTIG
 

Wichtige Infos der Kinderärzte

Zungenbändchen : Das Kappen von Zungenbändchen ist Kassenleistung und muss nicht privat gezahlt werden.  Für Zahnärzte gibt es keine Ziffer in der Gebührenordnung, sondern nur für die Zahn-Mund-Kiefer Chirurgen und für die Kinderchirurgen.

Aus diesem Grund kann ein Zahnarzt/Zahnärztin das nur privat abrechnen.
Gerne erst einmal zur betreuenden Kinderarztpraxis schicken und dort anschauen lassen, bevor sie zu einem Spezialisten / einer Spezialistin geschickt werden und teuer bezahlen müssen.

Es wäre einfach gut darauf hinzuweisen, dass andere Fachgruppen (u.a. auch Kinderärzt*innen) diese Prozedur mit der Krankenkasse abrechnen können. Bevor man eine Privatrechnung bekommt.

 

In Leipzig arbeitet das Netzwerk Zungenband interdisziplinär zusammen. Kinderärztinnen, Logopäd*innen, Kieferorthopäd*innen, Kinderzahnärt*innen, Osteopath*innen und Hebammen treffen sich regelmäßig zum Austausch oder für gemeinsame Fortbildungen.

Osteopathie: Eine Osteopathie Empfehlung kann nicht rückwirkend ausgestellt werden.  Sie möchten und müssen das Kind bitte sehen, bevor die Eltern zur Osteopathie hingehen, dann ist eine Bescheinigung möglich. Man könnte sich mit dem Paar dann auch über Physiotherapie austauschen uns aufklären.

Austausch für Leipzig: Kinderärzt*innen freuen sich sehr über einen Austausch mit den Hebammen aus der Region!  Sie regen an, dass wir einen Stempeleintrag (gerne mit Telefonnummer und E-Mail) in das U-Heft hinterlegen. Dann können sie uns gegebenenfalls kontaktieren.  Die Frauen wissen oft nur den Vornamen der Hebamme. Auf der Seite für Notizen zur Vorbereitung auf die nächste U bitte die laufenden Gewichtsergebnisse der Wochenbettbetreuungen eintragen. Das U-Heft kann als Schnittstelle zur interdisziplinären Kommunikation genutzt werden.

1xJahr findet eine gemeinsame Fortbildung für Hebammen und Kinderärzt*innen statt.

Nähere Informationen über 1.vors.kv.leipzig@gmail.com.


16.02.2023 | WICHTIG
 

Pressemitteilung | Methodenbewertung Betreuung in der Schwangerschaft: G-BA stellt Eigenständigkeit der Hebammenhilfe in seiner Richtlinie durch redaktionelle Streichung klar

Mit der Streichung wird dem Missverständnis entgegengewirkt, dass diese Leistungen nur nach einer ärztlichen Delegation Teil der Hebammenhilfe sein können. Den grundsätzlichen Anspruch von Schwangeren auf Hebammenhilfe definiert bereits das Sozialgesetzbuch (§ 24d SGB V). Der konkrete Betreuungsumfang durch Hebammen wird durch die Vertragspartner im Hebammenhilfe-Vertrag sowie durch die Berufsordnungen der Länder für Hebammen geregelt.........

...........   Mit der Streichung bilden wir aber zudem die Tatsache ab, dass Schwangere und Wöchnerinnen die freie Wahl haben, Hebammenhilfe und ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie müssen sich auch zukünftig nicht für die eine oder andere Berufsgruppe entscheiden. Es bestehen weiterhin alle Voraussetzungen für eine interprofessionelle und kooperative Betreuung.“

Die Richtlinienänderungen treten in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.

Die ganze Pressemitteilung finder Ihr hier. Nähere Infos zum GBA auch

Für Eilige:

Was ist der GBA?  Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu konkretisieren, hat der Gesetzgeber den G-BA als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.

Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, besitzen im G-BA entsprechend den Vorgaben des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.